{"id":5185,"date":"2023-12-07T10:22:06","date_gmt":"2023-12-07T09:22:06","guid":{"rendered":"https:\/\/hmgs.de\/?page_id=5185"},"modified":"2024-06-11T14:58:14","modified_gmt":"2024-06-11T12:58:14","slug":"nutzung-der-it-infrastruktur","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/hmgs.de\/?page_id=5185","title":{"rendered":"Nutzung der IT-Infrastruktur"},"content":{"rendered":"<p><strong>Nutzungsordnung zur Nutzung der IT-Infrastruktur und des Internetzugangs an Schulen (nach KMBek \u201eSchulische IT-Infrastruktur und Internetzugang\u201c vom 14. Juli 2022)<\/strong><\/p>\n<p><strong>Allgemeiner Teil<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Allgemeines und Geltungsbereich<\/li>\n<\/ol>\n<p>Die Hans-Memling-Grundschule M\u00f6mlingen gibt sich f\u00fcr die Nutzung der schulischen IT-Infrastruktur und des schulischen Internetzugangs sowie f\u00fcr die Nutzung von im Verantwortungsbereich der Schule stehenden Cloudangeboten (einschlie\u00dflich digitaler Kommunikations- und Kollaborationswerkzeuge) folgende Nutzungsordnung. Sie gilt f\u00fcr Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler, Lehrkr\u00e4fte und sonstiges an der Schule t\u00e4tiges Personal.<\/p>\n<p>Teil A der Nutzungsordnung trifft allgemeine Vorschriften f\u00fcr alle Nutzerinnen und Nutzer, Teil B sieht besondere Vorschriften f\u00fcr Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler vor und Teil C enth\u00e4lt besondere Vorschriften, die nur f\u00fcr Lehrkr\u00e4fte und sonstiges an der Schule t\u00e4tiges Personal gelten.<\/p>\n<p><strong>Regeln f\u00fcr jede Nutzung<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Allgemeine Regeln<\/li>\n<\/ol>\n<p>Die schulische IT-Infrastruktur darf nur verantwortungsvoll und rechtm\u00e4\u00dfig genutzt werden. Insbesondere sind die Vorgaben des Urheberrechts und die gesetzlichen Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit zu beachten.<\/p>\n<p>Pers\u00f6nliche Zugangsdaten m\u00fcssen geheim gehalten werden. Die Verwendung von starken, d. h. sicheren Passw\u00f6rtern wird empfohlen. Detaillierte Empfehlungen zu L\u00e4nge und Komplexit\u00e4t von Passw\u00f6rtern finden sich auf der Homepage des Bundesamts f\u00fcr Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).<\/p>\n<p>Bei Verdacht, dass Zugangsdaten bekannt geworden sind, muss das entsprechende Passwort ge\u00e4ndert werden. Das Arbeiten unter fremden Zugangsdaten sowie die Weitergabe des Passworts an Dritte ist verboten.<\/p>\n<p>Bei der Konfiguration sind weitere Sicherheitsvorkehrungen wie z.B. Verz\u00f6gerungen, IP-Sperren im erforderlichen Umfang zu ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n<p>Es d\u00fcrfen keine Versuche unternommen werden, technische Sicherheitsvorkehrungen wie Webfilter oder Passwortschutz zu umgehen.<\/p>\n<p>Auff\u00e4lligkeiten, die die Datensicherheit betreffen, m\u00fcssen an Felix Behl (Staatl. Schulamt, F\u00e4hrweg 35, 63897 Miltenberg, E-Mail: behl@bdb-bay.de) gemeldet werden. Dies betrifft insbesondere \u00f6ffentlich gewordene Passw\u00f6rter oder falsche Zugangsberechtigungen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"2\">\n<li>Eingriffe in die Hard- und Softwareinstallation<\/li>\n<\/ol>\n<p>Der unerlaubte Eingriff in die Hard- und Softwareinstallation und -konfiguration ist verboten. Dies gilt nicht, wenn Ver\u00e4nderungen auf Anordnung der Systembetreuerin oder des Systembetreuers durchgef\u00fchrt werden oder wenn tempor\u00e4re Ver\u00e4nderungen im Rahmen des Unterrichts explizit vorgesehen sind.<\/p>\n<ol start=\"3\">\n<li>Anmeldung an den schulischen Endger\u00e4ten im Unterrichtsnetz<\/li>\n<\/ol>\n<p>Zur Nutzung der von der Schule zur Verf\u00fcgung gestellten IT-Infrastruktur und Dienste (z. B. Zugriff auf pers\u00f6nliches Netzlaufwerk) ist eine individuelle Anmeldung mit Benutzernamen und Passwort erforderlich.<\/p>\n<p>Nach Beendigung der Nutzung haben sich die Nutzerinnen und Nutzer abzumelden.<\/p>\n<ol start=\"4\">\n<li>Anmeldung im Verwaltungsnetz<\/li>\n<\/ol>\n<p>Im Verwaltungsnetz werden besonders sch\u00fctzenswerte Daten verarbeitet. Daher ist eine benutzerspezifische Authentifizierung notwendig (Benutzername und Passwort).<\/p>\n<p>Die Berechtigungen werden nach Ma\u00dfgabe von Aufgaben und Erf\u00fcllung schulischer Zwecke verteilt.<\/p>\n<ol start=\"5\">\n<li>Verbotene Nutzungen<\/li>\n<\/ol>\n<p>Die rechtlichen Bestimmungen <em>\u2013 <\/em>insbesondere des Strafrechts, des Urheberrechts, des Datenschutzrechts und des Jugendschutzrechts <em>\u2013 <\/em>sind zu beachten. Es ist insbesondere verboten, pornographische, gewaltverherrlichende oder rassistische Inhalte aufzurufen, zu speichern oder zu versenden. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist beim Aufruf durch Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler der Aufsicht f\u00fchrenden Person umgehend Mitteilung zu machen und anschlie\u00dfend die Anwendung unverz\u00fcglich zu schlie\u00dfen.<\/p>\n<ol start=\"6\">\n<li>Besondere Verhaltensregeln im Distanzunterricht<\/li>\n<\/ol>\n<p>Im Distanzunterricht sind bestimmte Verhaltensregeln zu beachten, um einen st\u00f6rungsfreien Unterricht sicherzustellen. Insbesondere beim Einsatz eines digitalen Kommunikationswerkzeugs sind geeignete Vorkehrungen gegen ein Mith\u00f6ren und die Einsichtnahme durch Unbefugte in Video- oder Telefonkonferenz, Chat oder E-Mail zu treffen, vgl. die vom Staatsministerium f\u00fcr Unterricht und Kultus (Staatsministerium) zur Verf\u00fcgung gestellten Hinweise, abrufbar unter <a href=\"http:\/\/www.km.bayern.de\/schule-digital\/datensicherheit-an-schulen.html\">www.km.bayern.de\/schule-digital\/datensicherheit-an-schulen.html<\/a>.<\/p>\n<p>Zum Schutz der Pers\u00f6nlichkeitsrechte anderer Nutzerinnen und Nutzer ist zu gew\u00e4hrleisten, dass die Teilnahme oder Einsichtnahme unbefugter Dritter ausgeschlossen ist. F\u00fcr die Anwesenheit von Erziehungsberechtigten, der Schulbegleitung, von Ausbilderinnen und Ausbildern, Kolleginnen und Kollegen oder sonstigen Personen in Videokonferenzen gilt: Soweit diese nicht zur Unterst\u00fctzung aus technischen, medizinischen oder vergleichbaren Gr\u00fcnden ben\u00f6tigt werden und auch sonstige Gegebenheiten ihre Anwesenheit nicht zwingend erfordern (z. B. kein separater Raum f\u00fcr den Distanzunterricht, Aufsichtspflicht), ist ihre Beteiligung nicht zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Nutzungsbedingungen f\u00fcr den Internetzugang \u00fcber das schulische WLAN<\/strong><\/p>\n<p>Die folgenden Ausf\u00fchrungen gelten sinngem\u00e4\u00df \u2013 soweit anwendbar \u2013 auch f\u00fcr Konstellationen, in denen sich die Nutzerinnen und Nutzer \u00fcber LAN mit dem Netz verbinden.<\/p>\n<ol>\n<li>Gestattung zur Nutzung des kabellosen Internetzugangs (WLAN)<\/li>\n<\/ol>\n<p>Die Hans-Memling-Grundschule M\u00f6mlingen stellt einen kabellosen Internetzugang (WLAN) zur Verf\u00fcgung. Sie bietet der jeweiligen Nutzerin bzw. dem jeweiligen Nutzer f\u00fcr die Dauer des Aufenthaltes die M\u00f6glichkeit einer Mitbenutzung des Internetzugangs der Schule \u00fcber WLAN. Dies gilt grunds\u00e4tzlich unabh\u00e4ngig davon, ob der Zugriff \u00fcber schulische oder private Ger\u00e4te erfolgt.<\/p>\n<p>Die Nutzerin bzw. der Nutzer ist nicht berechtigt, Dritten die Nutzung dieses WLANs zu gestatten. Die zur Verf\u00fcgung gestellte Bandbreite ist begrenzt. Es besteht kein Anspruch auf tats\u00e4chliche Verf\u00fcgbarkeit, Geeignetheit und Zuverl\u00e4ssigkeit des Internetzugangs.<\/p>\n<p>Die Hans-Memling-Grundschule M\u00f6mlingen ist aus gegebenem Anlass jederzeit berechtigt, den Zugang der Nutzerin bzw. des Nutzers teil- oder zeitweise zu beschr\u00e4nken oder sie bzw. ihn von einer weiteren Nutzung ganz auszuschlie\u00dfen.<\/p>\n<ol start=\"2\">\n<li>Zugang zum schulischen WLAN<\/li>\n<\/ol>\n<p>Zugang zum schulischen WLAN \u00fcber einen gemeinsamen Schl\u00fcssel (Pre-Shared-Key):<\/p>\n<p>Die Schule stellt der Nutzerin bzw. dem Nutzer f\u00fcr die Mitbenutzung des Internetzugangs Zugangsdaten \u00fcber einen gemeinsamen Schl\u00fcssel (Pre-Shared-Key) zur Verf\u00fcgung (Zugangssicherung). Die Nutzerinnen und Nutzer haben dabei denselben Zugangsschl\u00fcssel, der \u00fcber eine Nachricht im Fach bekannt gegeben wird. Diese Zugangsdaten d\u00fcrfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Schule kann diese Zugangsdaten jederzeit \u00e4ndern bzw. in ihrer G\u00fcltigkeit zeitlich beschr\u00e4nken.<\/p>\n<ol start=\"3\">\n<li>Haftungsbeschr\u00e4nkung<\/li>\n<\/ol>\n<p>Die Nutzung des schulischen WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko der Nutzerin bzw. des Nutzers. F\u00fcr Sch\u00e4den an privaten Endger\u00e4ten oder Daten der Nutzerin bzw. des Nutzers, die durch die Nutzung des WLANs entstehen, \u00fcbernimmt die Schule keine Haftung, es sei denn, die Sch\u00e4den wurden von der Schule vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig verursacht.<\/p>\n<p>Der unter Nutzung des schulischen WLANs hergestellte Datenverkehr verwendet eine Verschl\u00fcsselung nach dem aktuellen Sicherheitsstandard, so dass die missbr\u00e4uchliche Nutzung Dritter so gut wie ausgeschlossen ist und die Daten nicht durch Dritte eingesehen werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Die Schule setzt geeignete Sicherheitsma\u00dfnahmen ein, die dazu dienen, Aufrufe von jugendgef\u00e4hrdenden Inhalten oder das Herunterladen von Schadsoftware zu vermeiden. Dies stellt aber keinen vollst\u00e4ndigen Schutz dar. Die Sicherheitsma\u00dfnahmen d\u00fcrfen nicht bewusst umgangen werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"4\">\n<li>Verantwortlichkeit der Nutzerin bzw. des Nutzers<\/li>\n<\/ol>\n<p>F\u00fcr die \u00fcber das schulische WLAN \u00fcbermittelten Daten sowie die dar\u00fcber in Anspruch genommenen Dienstleistungen und get\u00e4tigten Rechtsgesch\u00e4fte ist die Nutzerin bzw. der Nutzer alleine verantwortlich und hat etwaige daraus resultierende Kosten zu tragen.<\/p>\n<p>Die Nutzerin bzw. der Nutzer ist verpflichtet, bei Nutzung des schulischen WLANs geltendes Recht einzuhalten. Insbesondere ist die Nutzerin bzw. der Nutzer dazu verpflichtet,<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 keine urheberrechtlich gesch\u00fctzten Werke widerrechtlich zu vervielf\u00e4ltigen, zu verbreiten oder \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich zu machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit der Nutzung von Streamingdiensten, dem Up- und Download bei Filesharing-Programmen oder \u00e4hnlichen Angeboten;<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 keine sitten- oder rechtswidrigen Inhalte abzurufen oder zu verbreiten;<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 geltende Jugend- und Datenschutzvorschriften zu beachten;<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 keine herabw\u00fcrdigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte zu versenden oder zu verbreiten (\u201eNetiquette\u201c);<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 das WLAN nicht zur Versendung von Spam oder Formen unzul\u00e4ssiger Werbung oder Schad-Software zu nutzen.<\/p>\n<ol start=\"5\">\n<li>Freistellung des Betreibers von Anspr\u00fcchen Dritter<\/li>\n<\/ol>\n<p>Die Nutzerin bzw. der Nutzer stellt die Gemeinde M\u00f6mlingen von s\u00e4mtlichen Sch\u00e4den und Anspr\u00fcchen Dritter frei, die auf eine rechtswidrige Verwendung des schulischen WLANs durch die Nutzerin bzw. den Nutzer oder auf einen Versto\u00df gegen die vorliegende Nutzungsordnung zur\u00fcckzuf\u00fchren sind. Diese Freistellung erstreckt sich auch auf die mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenh\u00e4ngenden Kosten und Aufwendungen.<\/p>\n<ol start=\"6\">\n<li>Protokollierung<\/li>\n<\/ol>\n<p>Bei der Nutzung des schulischen Internetzugangs wird aus technischen Gr\u00fcnden die IP-Adresse des benutzten Endger\u00e4ts erfasst.<\/p>\n<p>Die Aktivit\u00e4ten der einzelnen Nutzerinnen und Nutzer bei Nutzung des schulischen Internetzugangs werden grunds\u00e4tzlich protokolliert. Es ist der Systembetreuung in Absprache mit der Schulleitung bzw. dem Schulaufwandstr\u00e4ger aus begr\u00fcndetem Anlass gestattet, vor\u00fcbergehend eine Auswertung der Protokollierungsdaten z. B. zu technischen Zwecken durchzuf\u00fchren.<\/p>\n<p><strong>Verantwortungsbereiche<\/strong><\/p>\n<p>Die Verantwortungsbereiche der einzelnen Gruppe der Schulgemeinschaft bei der Nutzung der IT\u00a0Infrastruktur der Schule und des Internetzugangs und die entsprechenden Rechte, Pflichten und Aufgaben sind wie folgt geregelt:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol>\n<li>Verantwortungsbereich der Schulleitung<\/li>\n<\/ol>\n<p>Die Schulleitung ist dazu verpflichtet, eine Nutzungsordnung zu erlassen. Sie hat die Systembetreuung, den Betreuer oder die Betreuerin des Internetauftritts der Schule, die Lehrkr\u00e4fte sowie weitere Aufsicht f\u00fchrende Personen, sonstiges an der Schule t\u00e4tiges Personal sowie die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler \u00fcber die Geltung der Nutzungsordnung und deren Inhalt zu informieren. Insbesondere hat sie daf\u00fcr zu sorgen, dass die Nutzungsordnung an dem Ort, an dem Bekanntmachungen der Schule \u00fcblicherweise erfolgen, angebracht bzw. abgelegt wird. Die Schulleitung hat die Einhaltung der Nutzungsordnung zumindest stichprobenartig zu \u00fcberpr\u00fcfen. Die Schulleitung ist ferner daf\u00fcr verantwortlich, dass bei einer Nutzung der schulischen IT-Infrastruktur und des Internetzugangs eine ausreichende Aufsicht sichergestellt ist. Sie hat die daf\u00fcr erforderlichen organisatorischen Ma\u00dfnahmen zu treffen.<\/p>\n<p>Aufgrund der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit der Schule hat die Schulleitung, unterst\u00fctzt durch die zust\u00e4ndige Datenschutzbeauftragte bzw. den zust\u00e4ndigen Datenschutzbeauftragten, die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen durch geeignete technische und organisatorische Ma\u00dfnahmen sicherzustellen.<\/p>\n<ol start=\"2\">\n<li>Verantwortungsbereich der Systembetreuung<\/li>\n<\/ol>\n<p>Die Systembetreuerin bzw. der Systembetreuer ber\u00e4t die Schulleitung zusammen mit der bzw. dem Datenschutzbeauftragten bei der konkreten Gestaltung und Nutzung der schulischen IT-Infrastruktur und des Internetzugangs sowie der Abstimmung mit dem zust\u00e4ndigen Schulaufwandstr\u00e4ger. Die Systembetreuerin bzw. der Systembetreuer regelt und \u00fcberpr\u00fcft die Umsetzung folgender Aufgaben:<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Nutzung der schulischen IT-Infrastruktur und des schulischen Internetzugangs\/WLANs (Zugang mit oder ohne individuelle Authentifizierung, klassenbezogener Zugang),<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Nutzung privater Endger\u00e4te und externer Speichermedien im Schulnetz,<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 angemessene technische Sicherheitsvorkehrungen zur Absicherung des Schulnetzes, der schulischen Endger\u00e4te und des Internet\u00fcbergangs (wie etwa Firewall-Regeln, Webfilter, ggf. Protokollierung).<\/p>\n<p>In Abstimmung mit dem Schulaufwandstr\u00e4ger k\u00f6nnen die Aufgabenbereiche vollst\u00e4ndig oder teilweise auch auf den Schulaufwandstr\u00e4ger bzw. einen von diesem beauftragten Dienstleister \u00fcbertragen werden.<\/p>\n<p>Hinsichtlich weiterf\u00fchrender Regelungen wird auf die Bekanntmachung \u201e<em>Systembetreuung an Schulen\u201c <\/em>des Staatsministeriums verwiesen.<\/p>\n<ol start=\"3\">\n<li>Verantwortungsbereich des Betreuers oder der Betreuerin des Internetauftritts der Schule<\/li>\n<\/ol>\n<p>Der Betreuer oder die Betreuerin des Internetauftritts der Schule hat in Abstimmung mit der Schulleitung und gegebenenfalls weiteren Vertretern der Schulgemeinschaft \u00fcber die Gestaltung und den Inhalt des schulischen Webauftritts zu entscheiden und regelt und \u00fcberpr\u00fcft die Umsetzung folgender Aufgaben:<\/p>\n<p>&#8211; \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Auswahl eines geeigneten Webhosters in Abstimmung mit dem Schulaufwandstr\u00e4ger,<\/p>\n<p>&#8211; \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Vergabe von Berechtigungen zur Ver\u00f6ffentlichung auf der schulischen Webseite,<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 \u00dcberpr\u00fcfung der datenschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere bei der Ver\u00f6ffentlichung pers\u00f6nlicher Daten und Fotos in Zusammenarbeit mit der bzw. dem \u00f6rtlichen Datenschutzbeauftragten,<\/p>\n<p>&#8211; \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Regelm\u00e4\u00dfige \u00dcberpr\u00fcfung der Inhalte des schulischen Internetauftritts,<\/p>\n<p>&#8211; \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Ergreifen von angemessenen sicherheitstechnischen Ma\u00dfnahmen, um den Webauftritt vor Angriffen Dritter zu sch\u00fctzen, vgl. hierzu die Ausf\u00fchrungen des Bayerischen Landesamts f\u00fcr Datenschutzaufsicht (https:\/\/www.lda.bayern.de\/media\/checkliste\/baylda_checkliste_tom.pdf).<\/p>\n<p>Die Gesamtverantwortung f\u00fcr den Internetauftritt der Schule tr\u00e4gt die Schulleitung.<\/p>\n<ol start=\"4\">\n<li>Verantwortungsbereich der Lehrkr\u00e4fte sowie des sonstigen an der Schule t\u00e4tigen Personals<\/li>\n<\/ol>\n<p>Die Lehrkr\u00e4fte sowie sonstiges an der Schule t\u00e4tiges Personal sind w\u00e4hrend des Pr\u00e4senzunterrichts f\u00fcr die Aufsicht \u00fcber die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler bei der Nutzung der schulischen IT-Infrastruktur und des schulischen Internetzugangs im Unterricht und zu schulischen Zwecken au\u00dferhalb des Unterrichts verantwortlich.<\/p>\n<p>Auch bei der Durchf\u00fchrung von Distanzunterricht hat die Lehrkraft \u2013 soweit m\u00f6glich \u2013 auf die Einhaltung der Nutzungsordnung zu achten. Die Aufsichtspflicht w\u00e4hrend der Teilnahme am Distanzunterricht verbleibt jedoch bei den Erziehungsberechtigten (vgl. \u00a7 22 Abs. 3 Satz 3 BaySchO).<\/p>\n<ol start=\"5\">\n<li>Verantwortungsbereich der Aufsicht f\u00fchrenden Personen<\/li>\n<\/ol>\n<p>Die Aufsicht f\u00fchrenden Personen haben auf die Einhaltung der Nutzungsordnungen durch die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler hinzuwirken.<\/p>\n<ol start=\"6\">\n<li>Verantwortungsbereich der Nutzerinnen und Nutzer<\/li>\n<\/ol>\n<p>Die Nutzerinnen und Nutzer haben die schulische IT-Infrastruktur und den Internetzugang verantwortungsbewusst zu nutzen. Sie sind zu einem sorgsamen Umgang und der Wahrung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt verpflichtet. Sie d\u00fcrfen bei der Nutzung der schulischen IT-Infrastruktur und des Internetzugangs nicht gegen geltende rechtliche Vorgaben versto\u00dfen.<\/p>\n<p>Nutzerinnen und Nutzer, die unbefugt Software von den schulischen Endger\u00e4ten oder aus dem Netz kopieren oder verbotene Inhalte nutzen, k\u00f6nnen strafrechtlich sowie zivilrechtlich belangt werden. Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung k\u00f6nnen neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung Erziehungs- und Ordnungsma\u00dfnahmen (Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler) bzw. dienst- und arbeitsrechtliche Konsequenzen (Lehrkr\u00e4fte und sonstiges an der Schule t\u00e4tiges Personal) zur Folge haben.<\/p>\n<p><strong>Besondere Vorschriften f\u00fcr Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Schutz der schulischen IT-Infrastruktur und des schulischen Internetzugangs<\/li>\n<\/ol>\n<p>Die Nutzung der schulischen IT-Infrastruktur (Hard- und Software) und des Internetzugangs durch Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler ist an die schulischen Vorgaben gebunden. Dies umfasst insbesondere die Pflicht, schulische Ger\u00e4te sorgf\u00e4ltig zu behandeln, vor Besch\u00e4digungen zu sch\u00fctzen und \u2013 sofern erforderlich \u2013 f\u00fcr einen sicheren Transport insbesondere mobiler Endger\u00e4te zu sorgen.<\/p>\n<p>St\u00f6rungen oder Sch\u00e4den sind unverz\u00fcglich der Aufsicht f\u00fchrenden Person zu melden. Wer schuldhaft Sch\u00e4den verursacht, hat diese entsprechend den allgemeinen schadensersatzrechtlichen Bestimmungen des BGB zu ersetzen.<\/p>\n<p><strong>[Nutzung der schulischen IT-Infrastruktur und des schulischen Internetzugangs zu schulischen Zwecken au\u00dferhalb des Unterrichts]<\/strong><\/p>\n<p>Die Nutzung der schulischen IT-Infrastruktur und des Internetzugangs zu schulischen Zwecken ist auch au\u00dferhalb des Unterrichts gestattet.<\/p>\n<p><strong>Besondere Vorschriften f\u00fcr Lehrkr\u00e4fte und sonstiges an der Schule t\u00e4tiges Personal<\/strong><\/p>\n<p>Die Nutzung der schulischen IT-Infrastruktur (Hard- und Software) und des Internetzugangs durch Lehrkr\u00e4fte oder das sonstige an der Schule t\u00e4tiges Personal ist an die schulischen Vorgaben gebunden. Dies umfasst insbesondere die Pflicht, die schulischen Ger\u00e4te sorgf\u00e4ltig zu behandeln, vor Besch\u00e4digungen zu sch\u00fctzen, und \u2013 sofern erforderlich \u2013 f\u00fcr einen sicheren Transport, insbesondere mobiler Endger\u00e4te, zu sorgen. Jede Nutzerin bzw. jeder Nutzer ist im Rahmen gegebenenfalls bestehender Fortbildungspflichten gehalten, geeignete Fortbildungsangebote wahrzunehmen (vgl. \u00a7\u00a09a Abs. 2 Lehrerdienstordnung &#8211; LDO).<\/p>\n<p>F\u00fcr den Umgang mit personalisierten mobilen Endger\u00e4ten, die Lehrkr\u00e4ften oder sonstigem an der Schule t\u00e4tigen Personal zur Erledigung der dienstlichen Aufgaben zur Verf\u00fcgung gestellt werden, gelten gesonderte Nutzungsbedingungen.<br \/>\nDie Nutzung von privaten Endger\u00e4ten im Schulischen Netzwerk zur Erledigung der dienstlichen Aufgaben ist nicht gestattet.<\/p>\n<p>St\u00f6rungen oder Sch\u00e4den sind unverz\u00fcglich der Systembetreuung zu melden. Es gelten die Haftungsregeln des jeweiligen Dienst- bzw. Arbeitsverh\u00e4ltnisses, hilfsweise die allgemeinen Haftungsregeln.<\/p>\n<p><strong>Schlussvorschriften<\/strong><\/p>\n<p>Diese Nutzungsordnung tritt am Tag nach ihrer orts\u00fcblichen Bekanntgabe in Kraft. Einmal zu jedem Schuljahresbeginn findet eine Nutzerbelehrung statt, die f\u00fcr Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler, Lehrkr\u00e4fte und das sonstige an der Schule t\u00e4tige Personal in geeigneter Weise dokumentiert wird.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nutzungsordnung zur Nutzung der IT-Infrastruktur und des Internetzugangs an Schulen (nach KMBek \u201eSchulische IT-Infrastruktur und Internetzugang\u201c vom 14. Juli 2022) Allgemeiner Teil Allgemeines und Geltungsbereich Die Hans-Memling-Grundschule M\u00f6mlingen gibt sich f\u00fcr die Nutzung der schulischen IT-Infrastruktur und des schulischen Internetzugangs sowie f\u00fcr die Nutzung von im Verantwortungsbereich der Schule stehenden Cloudangeboten (einschlie\u00dflich digitaler Kommunikations- und Kollaborationswerkzeuge) folgende Nutzungsordnung. Sie gilt f\u00fcr Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler, Lehrkr\u00e4fte und sonstiges an der Schule t\u00e4tiges Personal. Teil A der Nutzungsordnung trifft allgemeine Vorschriften f\u00fcr&#8230;<\/p>\n<p class=\"read-more\"><a class=\"btn btn-default\" href=\"http:\/\/hmgs.de\/?page_id=5185\">Weiterlesen<span class=\"screen-reader-text\"> Weiterlesen<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":7,"featured_media":0,"parent":5222,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"_links":{"self":[{"href":"http:\/\/hmgs.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/5185"}],"collection":[{"href":"http:\/\/hmgs.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"http:\/\/hmgs.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/hmgs.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/7"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/hmgs.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=5185"}],"version-history":[{"count":1,"href":"http:\/\/hmgs.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/5185\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":5186,"href":"http:\/\/hmgs.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/5185\/revisions\/5186"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/hmgs.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/5222"}],"wp:attachment":[{"href":"http:\/\/hmgs.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=5185"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}