Unterrichtsbetrieb bis einschließlich 19.04.20 eingestellt
Hier finden Sie alle wesentlichen und tagesaktuellen Informationen für die bayerischen Schulen: www.km.bayern.de Aus der Allgemeinverfügung ergibt sich, dass Schülerinnen und Schüler dem Unterricht und jeglicher sonstigen schulischen Veranstaltung i.S.d. Art. 30 S.1 BayEUG ab Montag, den 16.03.2020 bis einschließlich Sonntag, den 19.04.2020 (Ende der Osterferien) fernbleiben müssen; die Nichtteilnahme am Unterricht ist damit entschuldigt, § 20 Abs. 1 BaySchO Die getroffenen Maßnahmen dienen der Verlangsamung des Infektionsgeschehens in Bayern und zum Schutz gefährdeter Gruppen. Dadurch werden infektionsrelevante Kontakte für insgesamt fünf…