Umgang mit Krankheits- u. Erkältungssymptomen Stand 12.03.2021

Umgang mit Krankheits- u. Erkältungssymptomen Stand 12.03.2021

 

Bei folgenden Krankheitssymptomen ist der Schulbesuch nicht erlaubt:

  • Fieber
  • Husten
  • Kurzatmigkeit, Luftnot
  • Verlust Geschmacks- u. Geruchssinns
  • Hals- oder Ohrenschmerzen
  • fiebriger Schnupfen
  • Gliederschmerzen
  • starke Bauchschmerzen
  • Erbechen oder Durchfall

 

Ein Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn die Schülerin bzw. der Schüler

  • 48 Stunden keine Krankheitssymptome mehr zeigt (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten)
  • 48 Stunden fieberfrei war
  • und nur mit Vorlage eines negativen Covid-19-Tests (kein Selbst-Test)

Eine Bestätigung der Eltern über eine Symptomfreiheit von mind. 48 Stunden reicht aufgrund der steigenden Zahlen nicht mehr aus!

 

Die Vorschriften vom bayer. Kultusministerium können Sie hier nochmal nachlesen:

Umgang mit Erkältungssymptomen_Stand 12.03.21

 

Für Erkrankungen oder Fehltage ohne die üblichen Corona-Symptome erbiten wir jedoch die elterliche Bestätigung der Symptomfreiheit.

Bestätigung der Symptomfreiheit

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