Umgang mit Krankheits- u. Erkältungssymptomen Stand 12.03.2021
Bei folgenden Krankheitssymptomen ist der Schulbesuch nicht erlaubt:
- Fieber
- Husten
- Kurzatmigkeit, Luftnot
- Verlust Geschmacks- u. Geruchssinns
- Hals- oder Ohrenschmerzen
- fiebriger Schnupfen
- Gliederschmerzen
- starke Bauchschmerzen
- Erbechen oder Durchfall
Ein Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn die Schülerin bzw. der Schüler
- 48 Stunden keine Krankheitssymptome mehr zeigt (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten)
- 48 Stunden fieberfrei war
- und nur mit Vorlage eines negativen Covid-19-Tests (kein Selbst-Test)
Eine Bestätigung der Eltern über eine Symptomfreiheit von mind. 48 Stunden reicht aufgrund der steigenden Zahlen nicht mehr aus!
Die Vorschriften vom bayer. Kultusministerium können Sie hier nochmal nachlesen:
Umgang mit Erkältungssymptomen_Stand 12.03.21
Für Erkrankungen oder Fehltage ohne die üblichen Corona-Symptome erbiten wir jedoch die elterliche Bestätigung der Symptomfreiheit.