Selbsttests für Schülerinnen & Schüler
Unser Ziel ist es, auch in den derzeitigen Pandemiezeiten so viel Präsenzunterricht wie möglich anbieten zu können, dabei aber größtmöglichen Gesundheitsschutz zu gewährleisten und die Infektionsgefahr zu minimieren.
Ein neuer Baustein des gemeinsam mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege erarbeiteten Hygienekonzepts ist ein freiwilliges und kostenloses Selbsttestangebot an alle Schülerinnen und Schüler in der Schule.
Ihr Kind kann sich nach den Osterferien mit Ihrem Einverständnis einmal in der Woche in der Schule selbst testen. Lehrkräfte werden nicht aktiv in die Testung eingreifen, sondern dürfen nur anleiten.
Falls ihr Kind mit der Testung nicht selbstständig zu Recht kommt, muss abgebrochen werden.
Die Selbsttestung findet im Klassenzimmer oder an einem anderen hierfür geeigneten Ort statt. Bei dem Test handelt es sich um einen sog. kurzen Nasenabstrich. Nähere Informationen zu den Rahmenbedingungen finden Sie auf der Website des Staatsministeriums unter www.km.bayern.de/selbsttests oder in folgendem Schreiben, welches Sie über mebis bereits erhalten haben:
16.03.2021_KM_Schreiben an Eltern_Selbsttests für Schülerinnen und Schüler
Die Möglichkeit die Testutensilien mit nach Hause zu geben, damit sich Ihr Kind unter Ihrer Anweisung / mit Ihrer Hilfe testet, besteht leider nicht.
Selbstverständlich können Sie Ihr Kind auch mit selbsterworbenen Tests Zuhause testen. Wir würden es sehr begrüßen, wenn Sie dies tun wurden, bevor ihr Kind nach den Osterferien in die Schule kommt. Das negative Testergebnis, sollte nicht älter als 24 Stunden sein. Es muss uns nicht vorgelegt werden. Wir vertrauen hier auf Ihre Ehrlichkeit, Unterstützung sowie Mitarbeit.
Prinzipiell gilt:
Wird ein Kind positiv getestet, darf es nicht in die Schule bzw. muss abgeholt werden. Ein positives Ergebnis bedeutet nicht automatisch, dass es an Corona erkrankt ist. Sie müssen sich dann umgehend um eine Testung bei einem Arzt bzw. im Testzentrum in Miltenberg kümmern.
Soll sich Ihr Kind in der Schule selbst testen dürfen, füllen Sie die nachfolgende Einwilligungserklärung aus und geben diese unterschrieben in der Schule ab:
Selbsttests Einverständniserklärung Eltern
Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Weitere Selbsttestungen werden ab diesem Zeitpunkt nicht mehr durchgeführt. Eventuell noch in diesem Zusammenhang gespeicherte Daten werden umgehend gelöscht.
UPDATE 09.04.2021:
laut bayer. Kultusministeriums ist für den Präsenzunterricht ab 12.04.21 ein positiver Test vom Arzt oder ein verpflichtender Selbsttest in der Schule nötig. Eine Einverständnis ist somit gegeben, sobald das Kind in der Schule erscheint. Eine schriftl. Erklärung wird daher nicht mehr benötigt!