Aktuelles zur Notbetreuung – Stand 11.05.2020

Ab dem 11. Mai wird u.a. für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 an Grundschulen die Notbetreuung an Schulen fortgesetzt:

Grundsätzliche Voraussetzung für die Teilnahme an der Notbetreuung ist, dass die Kinder

  • keine Krankheitssymptome aufweisen,
  • keinen Kontakt zu einer infizierten Person haben oder binnen der letzten 14 Tage hatten oder
  • keiner sonstigen Quarantänemaßnahmen unterliegen.

weitere Anspruchsvoraussetzungen finden Sie auf der Seite des Kultusministeriums unter:

https://www.km.bayern.de/eltern/meldung/6945/faq-zum-unterrichtsbetrieb-an-bayerns-schulen.html#informationen-notbetreuung

 

Notbetreuung während der Pfingstferien:

Für Schülerinnen und Schüler, die eine Notbetreuung benötigen und darauf einen berechtigten Anspruch haben, wird diese an den acht Werktagen der Pfingstferien von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr organisiert.

Bitte beachten Sie, dass während der Pfingstferien besondere Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit während dieser Zeit die Notbetreuung in Anspruch genommen werden kann. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Formular auf S. 2.

Damit die Notbetreuung vor Ort rechtzeitig geplant werden kann, müssen Eltern bzw. Erziehungsberechtigte Ihre Anmeldung eine Woche vor den Pfingstferien in der Schule abgeben.

Das entsprechende Formblatt ist auf der Homepage des Kultusministeriums (www.km.bayern.de) eingestellt oder kann über diesen Link aufgerufen werden:

Erklärung_Notbetreuung-Formular-Pfingsten_20.05.20

Wir dürfen Sie bitten, dieses Formblatt auszudrucken, auszufüllen und bis spätestens Montag, den 25.05.2020 der Schule zukommen zu lassen.

Falls Sie keine Möglichkeit zum Ausdrucken haben, können Sie sich das Formular auch in der Schule abholen. Dazu aber bitte vorher telefonisch einen Abholtermin vereinbaren.

 

Notbetreuung außerhalb der Pfingstferien:

Sollten Sie einen Anspruch auf Notbetreuung vor oder nach den Pfingstferien haben, geben Sie bitte je nach Berechtigung ein entsprechendes Antragsformular in der Schule ab:

Erklärung_Notbetreuung-Alleinerziehende_StMUK_11.0-5.2020

Erklärung_Notbetreuung-Kritische-Infrastruktur_StMUK-_11.05.2020

Auch hier gilt: falls Sie keine Möglichkeit zum Ausdrucken haben, können Sie sich das Formular in der Schule abholen. Dazu aber bitte ebenfalls vorher telefonisch einen Abholtermin vereinbaren.

Bitte rechtzeitig die Schulleitung über einen berechtigten Bedarf informieren (schulleitung@hmgs.de), damit die Notbetreuung organisiert werden kann.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.