ab 26.10.20 Corona Stufe „dunkelrot“ – Bitte Änderungen beachten!

Aufgrund der aktuellen Lage im Landkreis Miltenberg (7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner hat den Wert von 100 überschritten) sind nun folgende Punkte zu beachten:

  1. Auch bei leichten Erkältungssymptomen ist die Rückkehr in den Unterricht nun nur noch mit ärztlichem Attest oder einem negativen Testergebnis möglich!

 

Anmeldungen beim Corona-Testzentrum unter

https://www.landkreis-miltenberg.de/Dox.aspx?docid=481422c7-f2fd-4609-8a68-fe12cb618ca2

 

  1. Auch in Stufe „dunkelrot“ gilt grundsätzlich die umfassende Maskenpflicht für alle Jahrgangsstufen auch während des Unterrichts gemäß §25 der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Im KMS Änderung der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung II.1-BS4363.0/0210/8 wurde der Drei-Stufen-Plan nochmals präzisiert und insbesondere die Maskenpflicht ab einem Schwellenwert „Inzidenz ab 50“ (= Stufe 3) betont. Vor dem Hintergrund, dass im Landkreis Miltenberg nun die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner den Wert von 100 überschritten hat, gilt diese Maskenpflicht auch für den Fall, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.

 

  1. Seitens des Staatlichen Gesundheitsamtes wird dringend empfohlen, den Unterricht aufgrund des Überschreitens der Inzidenzstufe „dunkelrot“ nur noch im Klassenverband durchzuführen, soweit dies schulorganisatorisch möglich ist.

 

Daher wird in dieser Woche ab heute kein Unterricht in gemischten Klassen mehr stattfinden. Die Kinder werden von ihren Klassenlehrkräften entsprechend darüber informiert.