Aktuelles zur Notbetreuung – Stand 11.05.2020
Ab dem 11. Mai wird u.a. für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 an Grundschulen die Notbetreuung an Schulen fortgesetzt: Grundsätzliche Voraussetzung für die Teilnahme an der Notbetreuung ist, dass die Kinder keine Krankheitssymptome aufweisen, keinen Kontakt zu einer infizierten Person haben oder binnen der letzten 14 Tage hatten oder keiner sonstigen Quarantänemaßnahmen unterliegen. weitere Anspruchsvoraussetzungen finden Sie auf der Seite des Kultusministeriums unter: https://www.km.bayern.de/eltern/meldung/6945/faq-zum-unterrichtsbetrieb-an-bayerns-schulen.html#informationen-notbetreuung Notbetreuung während der Pfingstferien: Für Schülerinnen und Schüler, die eine Notbetreuung benötigen…